Ehrenamt

Ehrenamt
Eh|ren|amt 〈n. 12uunentgeltlich ausgeübtes Amt

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Eh|ren|amt, das:
[ehrenvolles] (bes. öffentliches) Amt, das überwiegend unentgeltlich ausgeübt wird.

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Ehrenamt,
 
im engeren Sinn ohne Dienstbezüge, aber in der Regel unter Aufwandsentschädigung nebenberuflich wahrgenommenes öffentliches Amt (z. B. Wahlhelfer). Zur Übernahme eines Ehrenamts kann der Bürger gesetzlich verpflichtet sein. Ehrenbeamter ist, wer zur ehrenamtlichen Wahrnehmung bestimmter Aufgaben in das Beamtenverhältnis berufen wird (z. B. ehrenamtlicher Bürgermeister). Im weiteren Sinn ist Ehrenamt auch die freiwillige, grundsätzlich nicht besoldete Betreuung von Funktionen in nichtöffentlichen Gremien (z. B. als Betriebsrat).

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Eh|ren|amt, das: [ehrenvolles] (bes. öffentliches) Amt, das überwiegend unentgeltlich ausgeübt wird: das E. des Schöffen.

Universal-Lexikon. 2012.

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